Kommunalfinanzen
Gemeindeanteil an Steuern
Die Gemeinden sind unmittelbar mit 15 Prozent an der Einkommensteuer und mit 12 Prozent an der Zinsabschlagsteuer (zusammen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) beteiligt. Darüber hinaus partizipieren die Gemeinden unmittelbar an der Umsatzsteuer nach einem besonderen Verteilschlüssel (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer).
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011