Ministerium der Finanzen

Kommunalfinanzen

Gemeindeanteil an Steuern

Euro Geldscheine

Die Gemeinden sind unmittelbar mit 15 Prozent an der Einkommensteuer und mit 12 Prozent an der Zinsabschlagsteuer (zusammen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) beteiligt. Darüber hinaus partizipieren die Gemeinden unmittelbar an der Umsatzsteuer nach einem besonderen Verteilschlüssel (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer).

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011