Ministerium der Finanzen

Steuern

Steuern und Finanzen allgemein

Euro Geldscheine

Steuern sind Geldleistungen an das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen. Im Gegensatz zu Beiträgen oder Gebühren begründet die Zahlung von Steuern keinen Anspruch auf eine spezielle Gegenleistung des Staates. Steuern dienen in erster Linie der Erzielung von Einnahmen im Interesse des Allgemeinwohls (Finanzierungsfunktion). Außerdem werden Steuern mit dem Ziel eingesetzt, unerwünschte Verhaltensweisen zu verringern (Lenkungsfunktion) oder die Einkommens- und Vermögensverteilung zu verändern (Umverteilungsfunktion).

Die rechtlichen Grundlagen der Besteuerung finden sich im Grundgesetz; Inhalt und Ausgestaltung sind in den einzelnen Steuergesetzen und in der Abgabenordnung geregelt. Die Steuereinnahmen stehen Bund, Ländern und Gemeinden zu, wobei die Anteile je nach Steuerart variieren. Die Gesetzgebungskompetenz liegt im Allgemeinen beim Bund; fließt das Aufkommen aus einer Steuer auch den Ländern zu, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Aufgabe des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburgs und der 15 brandenburgischen Finanzämter nebst Technischem Finanzamt ist es, die Steuergesetze zu vollziehen und bei der Fortentwicklung des Steuerrechts mitzuwirken. Die Finanzämter sind dabei der zuständige Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zum Steuerrecht bzw. zur Steuererklärung. Das jeweils zuständige Finanzamt ist unter der Internetadresse www.finanzamt.brandenburg.de zu finden.