Bauen und Liegenschaften
Allgemeines
Das Land Brandenburg verfügt über einen erheblichen Grundbesitz, dessen Verwaltung, Bewirtschaftung und Verwertung überwiegend im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen erfolgt. In der Verantwortung des Ministeriums liegt ferner die Planung und Durchführung der staatlichen Hochbaumaßnahmen des Landes und des Bundes (z. B. Hochschulen, Gerichte und Haftanstalten, Polizeigebäude, Finanzämter und Bundeswehreinrichtungen) sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen im Land Brandenburg.
Mit einem realisierten Bauvolumen von rd. 4,8 Milliarden Euro ist die Bauverwaltung des Landes seit 1991 ein zuverlässiger Partner der Bauwirtschaft, des Handwerks, der freiberuflichen Architekten und Ingenieure.
Die operativen Aufgaben werden seit Anfang 2006 von dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) wahrgenommen. Der BLB ist ein nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführter Dienstleistungsbetrieb, der die Aufgaben der früheren staatlichen Liegenschafts- und Bauämter fortführt. Mit dem BLB wurde ein betriebswirtschaftlich gesteuertes Bau-, Liegenschafts- und Portfoliomanagement geschaffen.
Der überwiegende Teil des Grundbesitzes des Landes und die Unterbringung der Landesdienststellen werden unter zentraler Zuständigkeit des BLB ressortübergreifend optimiert und unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen eines Vermieter-Mieter-Modells gesteuert, was auch den Verkauf entbehrlicher Liegenschaften einschließt.

Seite drucken 




