Landeshaushalt
Haushalt und Finanzpolitik
Landeshaushalt
Der Landeshaushalt umfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes, Verpflichtungsermächtigungen für spätere Jahre sowie sämtliche Personalstellen der Landesverwaltung. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das nächste und ggf. das übernächste Jahr wird auf der Grundlage politischer Zielsetzungen sowie rechtlicher und tatsächlicher Erfordernisse vom Ministerium der Finanzen im Zusammenwirken mit allen Fachressorts aufgestellt und von der Landesregierung gemeinsam mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes beschlossen. Nach ausführlichen Beratungen verabschiedet der Landtag – meistens mit Änderungen – das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan.
Die Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsvollzug erfolgt durch die Ministerien und die ihnen nachgeordnete Verwaltung. Durch Mehr- oder Mindereinnahmen – beispielsweise im Steuerbereich – sowie durch veränderte Ausgabeerfordernisse kann es dabei durchaus zu Abweichungen von den Haushaltsplanungen kommen. Über die Ergebnisse des Haushaltsvollzuges legt die Landesregierung nach Abschluss des Haushaltsjahres Rechenschaft in Form der Haushaltsrechnung ab. Deren Prüfung durch den Landesrechnungshof bildet die Grundlage für die Entscheidung des Landtages über die Entlastung der Landesregierung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im zurückliegenden Haushaltsjahr.
Mit dem Landeshaushalt erfolgt somit die Zuordnung von finanziellen und personellen Ressourcen zu einzelnen Politikbereichen. Er ist daher ein zentrales Steuerungsinstrument und Ausdruck politischer Zielsetzungen. Der Entscheidungsspielraum von Landtag und Landesregierung wird dabei durch EU-, bundes- und landesgesetzliche sowie vertragliche Vorfestlegungen eingeschränkt, weshalb grundlegende Änderungen der Haushaltsstruktur nur allmählich erfolgen können.
Haushalts- und Finanzpolitik
Die aktuelle Haushalts- und Finanzpolitik des Landes ist darauf gerichtet, baldmöglichst einen ausgeglichenen Landeshaushalt zu erreichen und das insbesondere in den Aufbaujahren und nach Einnahmeausfällen Anfang des Jahrzehnts rasante Wachstum der Gesamtverschuldung (Stand Ende 2008 rd. 18,0 Mrd. Euro) zum Stillstand zu bringen. Auch wegen deutlich rückläufiger Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Solidarpakts und der EU verfolgt die Landesregierung eine Politik, die konsequente Haushaltskonsolidierung mit einer Prioritätensetzung zu Gunsten einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Landesentwicklung verbindet.
Konsolidierung
Im Jahr 2007 konnte Brandenburg erstmals seit Bestehen des Landes mit einem Haushaltsüberschuss abschließen. Auch im Haushaltsjahr 2008 wurde ein Überschuss erzielt.

Gleichzeitig wurde zwischen 2000 und 2007 die Anzahl der Stellen sozialverträglich von 66.253 um 11.622 auf 54.631 reduziert. Ein weiterer Stellenabbau um 4.720 auf 49.911 bis 2010 ist durch die Haushaltsplanungen fest abgesichert und soll bis Ende 2012 auf eine Zielzahl von 47.826 Stellen fortgeführt werden. Die Verwaltungsmodernisierung wurde auf der Grundlage des 2003 verabschiedeten Haushaltssicherungsgesetzes vorangetrieben, zahlreiche Behörden wurden zusammengelegt oder in andere Organisationsformen überführt und in geeigneten Teilbereichen eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt.
Prioritäten
Trotz der Konsolidierungserfordernisse hat die Landesregierung die nachhaltige Landesentwicklung vorangetrieben, indem sie die prioritären Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Wirtschaft, Technologie und Innovation von Einsparauflagen ausgenommen und hierfür nach Möglichkeit noch zusätzliche Mittel bereitgestellt hat. Gleichzeitig ist die Landesregierung bestrebt, den Anteil der Investitionsausgaben auf einem möglichst hohen Niveau zu halten, nicht zuletzt um die im Vergleich zu den westdeutschen Flächenländern immer noch bestehende Lücke in der Infrastrukturausstattung zu verringern.

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