Steuerinformationen: Alterseinkünfte/Altersvorsorge
Wichtige Hinweise zur Besteuerung von Renten ab 2005
Viele von Ihnen fragen sich, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen. Mit der Broschüre "Renten und Steuern" möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen hierzu beantworten. Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz in Deutschland. Es regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Alterseinkünfte werden schrittweise nachgelagert besteuert. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden – also im Alter. Dafür mindern die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase die Steuerlast.
Neu ist auch das Rentenbezugsmitteilungsverfahren. In diesem Verfahren übermitteln die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und alle anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten der zentralen Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Angaben über Höhe, Zeitpunkt und Empfänger des Rentenbezuges. Die zentrale Stelle stellt die Daten den zuständigen Finanzämtern zur Verfügung. Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren entbindet aber keinen Steuerpflichtigen von der Abgabe einer Steuererklärung.
Für weitere, über diese Broschüre hinausgehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter gern zur Verfügung. Adressen und Telefonnummern finden Sie im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de.
Die Broschüre "Renten und Steuern - Informationen zum Alterseinkünftegesetz", können Sie auch als Faltblatt hier bestellen.
Die wichtigsten Fragen zum Alterseinkünftegesetz haben wir Ihnen hier beantwortet.


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