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Aufgaben des Ministeriums der Finanzen
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg erfüllt vielfältige Aufgaben bei der Gestaltung der Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik und in seiner Verantwortung für die Beteiligungen und Liegenschaften des Landes.
Schulen und Universitäten, ein vielfältiges Kulturangebot, eine gut ausgebaute soziale und verkehrstechnische Infrastruktur, innere Sicherheit, Umweltschutz oder die Förderung unserer Wirtschaft - all dies trägt zur Entwicklung Brandenburgs bei. Dafür stellt die Landesregierung einen erheblichen Teil des notwendigen Geldes bereit. Gleichzeitig muss das Finanzministerium darauf achten, dass die Verbindlichkeiten des Landes abgebaut und der Haushalt konsolidiert wird. Der Solidarpakt II läuft 2019 aus - dann muss Brandenburg finanzpolitisch auf eigenen Beinen stehen können. Trotz der Konsolidierungserfordernisse treibt die Landesregierung die nachhaltige Landesentwicklung voran, indem sie die prioritären Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Wirtschaft von notwendigen Einsparzwängen ausnimmt und hierfür nach Möglichkeit noch zusätzliche Mittel bereitgestellt hat. Gleichzeitig ist die Landesregierung bestrebt, den Anteil der Investitionsausgaben auf einem möglichst hohen Niveau zu halten, insbesondere um die im Vergleich zu den westdeutschen Flächenländern immer noch bestehende Lücke in der Infrastrukturausstattung zu verringern.
Das Finanzministerium erstellt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien den Haushaltsplanentwurf, der anschließend von der Landesregierung verabschiedet wird. Danach wird der Haushaltsplan im Landtag beraten und beschlossen. Dieser bestimmt, wie viel Geld die Landesregierung für welche Aufgabenbereiche ausgeben darf. Darüber hinaus wirkt das Ministerium an der Umsetzung des Haushaltes mit und legt die mittelfristige Finanzplanung vor.
Das Ministerium der Finanzen ist auch für den kommunalen Finanzausgleich, die angemessene Beteiligung der Gemeinden und Landkreise am Steueraufkommen und an anderen Einnahmen des Landes, zuständig.
Die 15 brandenburgischen Finanzämter generieren für Bund, Land und Kommunen die Steuereinnahmen. Das Finanzministerium achtet darauf, dass die Finanzämter Steuergesetze für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger gleichmäßig und gerecht anwenden. Um sicherzustellen, dass bei der Besteuerung in allen Ländern die gleichen Grundsätze gelten, stimmt sich das Finanzministerium mit dem Bundesfinanzministerium und den anderen Ländern regelmäßig ab. Außerdem wirkt das Finanzministerium gemeinsam mit den anderen Ländern an der Steuergesetzgebung des Bundes mit. Informationen über die brandenburgischen Finanzämter sowie aktuelle Steuerinformationen finden Sie im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de.
In der brandenburgischen Landesverwaltung arbeiten Lehrer, Polizisten, Richter, Forstleute, Steuerbeamte und viele andere mehr. Für die Auszahlung der Bezüge aller Bediensteten ist das Finanzministerium mit seiner Zentralen Bezügestelle (ZBB) in Cottbus zuständig. Informationen zur ZBB finden Sie im Internet unter www.zbb.brandenburg.de. Das Ministerium ist zudem für die Grundsatzangelegenheiten des Besoldungsrechts der Beamten und Richter des Landes sowie für die Beamtenversorgung und Beihilfe zuständig. Hinzu kommt die Zuständigkeit für die Steuerung des ressortübergreifenden Personalmanagements.
Das Finanzministerium verwaltet auch die unmittelbaren Landesbeteiligungen (z.B. Berliner Flughäfen, InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Lotto) und beaufsichtigt das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Es hat ferner die Obhut über die Landeshauptkasse und nimmt die Staatsaufsicht über öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Versicherungen im Land Brandenburg wahr.
In der Verantwortung des Finanzministeriums liegt außerdem die Verwaltung der landeseigenen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von über 300.000 Hektar und die Planung und Durchführung der staatlichen Hochbaumaßnahmen des Landes Brandenburg und des Bunds in Brandenburg. Rund 3,63 Milliarden Euro wurden seit 1991 im Auftrag des Finanzministeriums für Hochbaumaßnahmen des Landes investiert. Das Land Brandenburg ist somit größter Immobilienverwalter und Bauherr in Brandenburg. Dafür zuständig ist seit Anfang 2006 der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), der zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehört. Informationen über den BLB finden Sie im Internet unter www.blb.brandenburg.de.
Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums sind rund 5.200 Frauen und Männer tätig. Davon arbeiten 305 im Finanzministerium, rund 3.500 in den Finanzämtern und rund 750 im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen.

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