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Steuerinformationen: Eigenheimzulage

Eigenheimzulage

Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um eine Begünstigung des privaten Wohnungsbaues nach dem Eigenheimzulagengesetz. Anspruchsberechtigten wird eine Zulage in Abhängigkeit von der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer privat genutzten Wohnung oder eines privat genutzten Hauses, maximal 1.250.- € jährlich, über einen Förderzeitraum von acht Jahren gezahlt. Die Förderung erhöht sich je Kind um 800.- € jährlich. Eine Familie mit zwei Kindern erhält somit maximal 22.800.- €.

 

Letzte Aktualisierung: 14.02.2013