Steuerinformationen: Eigenheimzulage
Eigenheimzulage
Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um eine Begünstigung des privaten Wohnungsbaues nach dem Eigenheimzulagengesetz. Anspruchsberechtigten wird eine Zulage in Abhängigkeit von der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer privat genutzten Wohnung oder eines privat genutzten Hauses, maximal 1.250.- € jährlich, über einen Förderzeitraum von acht Jahren gezahlt. Die Förderung erhöht sich je Kind um 800.- € jährlich. Eine Familie mit zwei Kindern erhält somit maximal 22.800.- €.
- Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006
- Häufig gestellte Fragen zur Eigenheimzulage - FAQ
- Eigenheimzulage - Übersicht über das Förderverfahren
- Kinderzulage bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Letzte Aktualisierung: 14.02.2013


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