Landeshaushalt
Haushaltsrechnung 2008
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres ist über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Landes Rechnung zu legen.
In der Haushaltsrechnung ist nachzuweisen, inwieweit der vom Landtag als Legislative durch das Haushaltsgesetz verabschiedete Haushaltsplan von der Exekutive umgesetzt wurde. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben werden den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und Vorgriffe gegenübergestellt.
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Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2008
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