Landesbürgschaften
Für viele brandenburgische Unternehmen ist es wegen geringen Eigenkapitals oder fehlender Sicherheiten schwierig, von Banken Kredite für wichtige Investitionen zu erhalten. Hier setzen die staatlichen Bürgschaften an, die den Banken zusätzliche Sicherheiten bieten.
Das Finanzministerium überprüft, ob das Land Unternehmen mit einer Bürgschaft für Investitionen unterstützen kann. Im Jahr 2008 hat das Land 366 neue Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von rund 37 Millionen Euro übernommen. Rund 6.100 Arbeitsplätze konnten dadurch neu geschaffen und erhalten werden.
Download
Bürgschaftsrichtlinie des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe
Anlage 2 - Allgemeine Bedingungen für den Kreditvertrag
Anlage 3 - Allgemeine Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag
Anlage 4 - Geschäftsordnung des Landesbürgschaftsausschusses
Institutionen zur Antragstellung:
Bis zu einem Bürgschaftsobligo i. H. v. 1 Mio. €
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Schwarzschildstr. 94
14480 Potsdam
Telefon: (0331) 649630
Telefax: (0331) 6496321
Internet:http://www.bbimweb.de/
Landesbürgschaften Brandenburg
PwC Berlin
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Telefon: (030) 2636 1222
Telefax: (030) 2636 1273
Internet: http://www.pwc.de
Großbürgschaften ab einem Bürgschaftsobligo i. H. v. 10 Mio. €
PwC Berlin
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Telefon: (030) 2636 1204
Telefax: (030) 2636 1221
Internet: http://www.pwcglobal.com/

Seite drucken 




